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Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022
Wie in den letzten Jahren findet die Anmeldung für die 8. Klasse (dreistufige Wirtschaftsschule) weiterhin statt. Zusätzlich gibt es jetzt die Möglichkeit, sich für die 7. Klasse anzumelden (vierstufige Wirtschaftsschule).
Hauptanmeldezeitraum 15. März bis 26. März 2021
In der Zeit vom 15.03.2021 bis 26.03.2021 ist der Hauptanmeldezeitraum für die 7. und 8. Klasse. In welcher Form die Anmeldung stattfindet, wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Benötigte Unterlagen:
- Anmeldeformular
- ggf. Anmeldung zum Probeunterricht
- Kopie des letzten Zeugnisses
Weitere Unterlagen und die Originale (bitte nicht zuschicken) können auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Die angemeldeten Schüler werden entsprechend angeschrieben.
Bei Fragen rufen wir auch gerne zurück.
Anmeldung bis 06.08.2021 möglich
Nach dem Hauptanmeldezeitraum können sich Schülerinnen und Schüler noch bis zum 06.08.2021 an der WSG anmelden. In solchen Fällen bitten wir allerdings um eine kurze telefonische Anfrage (Tel. 08421 9898-0), um einen festen Anmeldetermin zu vereinbaren.
Ein Probeunterricht ist erforderlich, wenn die Eintrittsvoraussetzungen nicht unmittelbar erfüllt sind. Informationen zum Probeunterricht finden Sie hier.
Voraussetzungen für die dreistufige Wirtschaftsschule – Aufnahme in die 8. Klasse
Übertritt aus der 7. bzw. 8. Klasse (nicht M-Zug) der Mittelschule:
Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch einen Notendurchschnitt von 2,66 erreicht haben,
oder (wenn die Noten im Zwischenzeugnis nicht ausreichen)
mit Erfolg an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilgenommen haben. Die Aufnahme kann erfolgen, wenn die Noten 3 und 4 erreicht wurden. Bei den Noten 4 und 4 entscheidet der Elternwille.
Übertritt aus der 7. Klasse (Gymnasium, Realschule oder M-Zug der Mittelschule):
Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, wenn sie
die Vorrückungserlaubnis in die 8. Klasse,
und
im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Klasse in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5,
und
in Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note 4 im Jahreszeugnis erhalten haben.
Altersgrenze
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 8 als Eingangsstufe der dreistufigen Wirtschaftsschule setzt weiter voraus, dass die Schülerin oder der Schüler am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Aufnahmekapazität, entscheidet die Schulleitung über die endgültige Aufnahme.
Voraussetzungen für die vierstufige Wirtschaftsschule - Aufnahme in die 7. Klasse
Übertritt aus der 6. bzw. 7. Klasse (nicht M-Zug) der Mittelschule:
Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch einen Notendurchschnitt von 2,66 erreicht haben,
oder (wenn die Noten im Zwischenzeugnis nicht ausreichen)
mit Erfolg an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilgenommen haben. Die Aufnahme kann erfolgen, wenn die Noten 3 und 4 erreicht wurden. Bei den Noten 4 und 4 entscheidet der Elternwille.
Übertritt aus der 6. Klasse (Gymnasium, Realschule oder M-Zug der Mittelschule):
Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, wenn sie
die Vorrückungserlaubnis in die 7. Klasse,
und
im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Klasse in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5,
und
in Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note 4 im Jahreszeugnis erhalten haben.
Altersgrenze
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 als Eingangsstufe der vierstufigen Wirtschaftsschule setzt weiter voraus, dass die Schülerin oder der Schüler am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Aufnahmekapazität, entscheidet die Schulleitung über die endgültige Aufnahme.