Befreiung und Beurlaubung

Eine Befreiung während des Unterrichts, zum Beispiel wegen Erkrankung, ist grundsätzlich nur durch die Klassenleitung bzw. deren Stellvertreter möglich. Noch nicht volljährige Schüler müssen zudem die Eltern anrufen. Sofern nicht anders vereinbart holen die Erziehungsberechtigten die im Unterricht erkrankten Schüler im Klassenzimmer oder im Krankenzimmer ab.

 Bei familiären Anlässen, Führerscheinprüfungen, Vorstellungsgesprächen und ähnlichem

  • ist mindestens zwei Tage vorher ein schriftlicher Antrag auf Befreiung zu stellen.
  • muss eine Bescheinigung der Fahrschule, des Unternehmens bzw. eine Entschuldigung der Eltern, etc. vorgelegt werden.

 Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien werden nicht genehmigt.

Das Formular für Befreiungen bzw. Beurlaubungen finden Sie hier.